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Kreishandwerkerschaft Westpfalz – Ersthelferschulung – Grundkurs und Auffrischung
3. September 2019 @ 8:00 - 16:00
In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.
Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften haben Unternehmen die Pflicht zur Bestellung betrieblicher Ersthelfer. In dem Zusammenhang gilt es darauf hinzuweisen, dass als betrieblicher Ersthelfer jeder gilt, der einen Grundkurs absolviert hat.
Die Kreishandwerkerschaft Westpfalz bietet Ihnen deshalb, in Zusammenarbeit mit dem Arbeiter Samariter Bund (ASB), Gewerke übergreifend mit dieser Einladung Termine für eine Erstschulung bzw. Auffrischung (2-jährig), an.